Die zentral organisierte „Euthanasie“-Maßnahme „Aktion T4“ fordert mindestens 243 Opfer aus der Landeserziehungsanstalt Chemnitz-Altendorf.
Betroffen sind Zöglinge, die beispielsweise an Schizophrenie, Epilepsie oder „angeborenem Schwachsinn” leiden oder seit 5 Jahren auf der Pflegestation leben. Die Pflegestation ist seit dem Jahr 1933 immer wieder vergrößert worden. Dort sind die als bildungsunfähig eingestuften Zöglinge untergebracht.
Das Innenministerium des Landes Sachsen ordnet die Verlegung der Zöglinge an. Die Pflegestation wird komplett aufgelöst.
Die Zöglinge kommen zunächst in Zwischenanstalten, meist nach Arnsdorf oder Hubertusburg. Von da aus werden sie zwischen dem Frühjahr 1940 und dem Sommer 1941 nach Pirna-Sonnenstein verlegt. Dort gibt es eine Gaskammer. Die Opfer sterben noch am Tag der Ankunft an einer Kohlenmonoxidvergiftung.
Die Angehörigen der Opfer erfahren von Verlegungen erst im Nachhinein. Ihnen wird kaum eine Möglichkeit geboten, sich dagegen zu wehren. Viele Angehörige suchen nach ihren Kindern oder Geschwistern. Briefe zeugen von der Verzweiflung der Familien.
So lautet ein Brief:
„Warum wird das Kind vom Elternort soweit weggeschafft ohne das die Eltern befragt werden? Es besteht doch gar keine Möglichkeit, das Kind mal zu besuchen […] Die einfachste Lösung wäre doch gewesen, Sie hätten mich damals benachrichtigt, daß ich meine Tochter nach Hause holen kann.“
Nach dem Mord erhalten die Angehörigen einen standardisierten Trostbrief. Er liefert gezielte Falschinformationen über das Sterbedatum, den Sterbeort und die Todesursache.